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Saarbrücken: Landtag des Saarlandes

Der Landtag des Saarlandes ist Sitz des saarländischen Landesparlamentes in Saarbrücken. Seit 2021 gehört der Landtag zu den "Orten der Demokratie" in Deutschland.

Plenarsaal Landtag des Saarlandes I Salle plénière de la parlamént de la Sarre.© Daniel Roschy - 2022 Plenarsaal Landtag des Saarlandes I Salle plénière de la parlamént de la Sarre. Foto/Photo: Daniel Roschy

Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte die französische Militärregierung das 1865 von Julius Carl Raschdorff errichtete Gebäude der Saarbrücker Casino-Gesellschaft dem Landtag des Saarlandes als Sitzungssaal zur Verfügung. Das Parlament tagte daraufhin in einem ehemaligen Tanzsaal. 1956 stimmte der Landtag hier für die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik.
Am 23. Mai 1947 wurde von der Französischen Militärregierung eine Verfassungskommission mit Mitgliedern aller im Saarland zugelassenen Parteien eingesetzt. Bei den ersten Wahlen zum saarländischen Landtag am 5. Oktober 1947 erreichte die Christliche Volkspartei (CVP) unter Johannes Hoffmann die absolute Mehrheit. Die CVP ging eine Koalition mit der Sozialdemokratischen Partei des Saarlandes (SPS) ein. Das Saarland war politisch autonom, aber wirtschaftlich an Frankreich gebunden. Zu Beginn der 1950er Jahre belastete die Frage nach der Zugehörigkeit des Saarlandes die deutsch-französischen Beziehungen.
Am 23. Oktober 1954 unterzeichneten deshalb der französische Ministerpräsident Mendès-France und Bundeskanzler Adenauer im Rahmen der Pariser Verträge auch das deutsch-französische Saarabkommen. Darin wurde das Europäische Statut für das Saarland festgelegt. Es sah vor, dass das Saarland nach Innen autonom bliebe, nach Außen in die Westeuropäische Union eingebunden. Zudem sollte es weiterhin ökonomisch mit Frankreich verbunden sein. Am 8. Juli 1955 verabschiedete der Landtag des Saarlandes das Gesetz zur Durchführung einer Volksbefragung zum Europa-Statut. Bei der Abstimmung vom 23. Oktober 1955 lehnten 67,7 Prozent der Wahlberechtigten das Europa-Statut ab. Daraufhin erklärte sich Frankreich bereit, mit der Bundesregierung über die weithin offene Saarfrage zu verhandeln. Der Saarvertrag vom 27. Oktober 1956 besiegelte die Einigung. Diese sah vor, dass das Saarland am 1. Januar 1957 zum Bundesland der Bundesrepublik Deutschland werden sollte.

Adresse

Landtag des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße 7 66119 Saarbrücken

Anfahrt

Mit dem Auto: BAB 6, Ausfahrt Wilhelm-Heinrich-Brücke;
Mit dem Bus: Linie 105, 108, 121, Haltestelle "Alte Brücke";
Zu Fuß: 15 Minuten vom Hauptbahnhof Saarbrücken

 

 

 

Praktische Hinweise

  •  Gruppen
  •  Führungen
  •  Führungen/Angebote für Schulklassen
  •  Anbindung an den ÖPNV

Wiederkehrende Termine

    27. Januar: Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus

Weiterführende Links

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